Dr.med. Kastell

Arbeitsmedizin Betriebsarzt

Arbeitsmedizinische Betreuung
Ettlingen Karlsruhe Rastatt Gaggenau Bühl Baden-Baden Pforzheim

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ DGUV Vorschrift 2 fordern von den Unternehmen die Bestellung von Betriebsärzten. Die Aufgaben eines Betriebsarztes im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Betreuung sind im § 3 ASiG geregelt und werden in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. Der Umfang einer arbeitsmedizinischen Betreuung hängt von der Art und Größe des Betriebes ab und muss nach DGUV Vorschrift 2 ermittelt werden.

Ich betreue Sie gerne auf Basis der aktuellsten Rechtsgrundlage und darüber hinaus.

 

Vorgehensweise im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung

Betriebsbegehung

Zunächst führt der Betriebsarzt eine Betriebsbegehung durch, um einen Überblick über die Arbeitsbedingungen und die Organisationsstruktur erhält.

Dabei werden, bestenfalls gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Gefahrenpotenziale der einzelnen Arbeitsbereiche/Abteilungen identifiziert und analysiert, welche Belastungen und Risikofaktoren schwerpunktmäßig vorliegen.

Nach der Erfassung möglicher Gefahrenquellen folgt die Ableitung und Beratung von sinnvollen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Behebung von Gefahren sowie die tatkräftige Unterstützung bei der Umsetzung.

Darüber hinaus sollte der Betriebsarzt einen Einblick in die vorhandenen Arbeitsschutzdokumente erhalten, um einen möglichen Optimierungsbedarf zu erkennen. 

 

Beratung des Arbeitgebers

Ein laufender Prozess ist die allgemeine Beratung und Aufklärung des Arbeitgebers (siehe § 3 ASiG). Dabei berät Sie der Betriebsarzt insbesondere bei

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (PSA – Persönliche Schutzausrüstung wie z.B. Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe, Arbeitsplatzbrillen, Schutzhelme usw.)
  • arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen, sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere
    • der Arbeitszeit und der Pausenregelung
    • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
  • der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
  • Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • der Beurteilung der Arbeitsbedingungen

 

Mitwirkung bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung

Der Betriebsarzt berät und unterstützt Sie bei der Erstellung und Fortführung der Gefährdungsbeurteilung insbesondere

  • bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Arbeitsplatzbezogene Festlegung von Angebots- und Pflichtvorsorge, Einstellungsuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Bekanntmachung der Möglichkeit von Wunschvorsorge), d.h. der arbeitsmedizinischen Untersuchungen
  • bei der Erfassung psychischer Belastungen und deren Dokumentation

 

Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge und Untersuchungen

Nachdem definiert ist, welcher Mitarbeiter welche Untersuchungen bzw. Vorsorgen in welchen zeitlichen Abständen benötigt, wird der Betriebsarzt die erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Untersuchungen bei Ihren Beschäftigten in Ihrem Betrieb oder in unseren Räumlichkeiten durchführen.

 

Ableitung und Empfehlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen

Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge geht es dem Betriebsarzt vordergründig darum, die gewonnenen Erkenntnisse aus der Wechselwirkung von Arbeit und Gesundheit des arbeitenden Menschen zu erlangen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten, die sie dem Arbeitgeber vorzuschlagen bzw. gemeinsam zu implementieren.

 

Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss (ASA) Sitzungen

In der ASA-Sitzung hat der Betriebsarzt u. a. die Möglichkeit Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge dem Arbeitsausschuss mitzuteilen und mögliche Arbeitsschutzmaßnahmen vorzuschlagen. Zudem können unsere Betriebsärzte den Ausschuss über Gesetzesänderungen bzw. neue Vorschriften informieren.

 

Dokumentation unserer Leistungen

Die kontinuierliche Dokumentation der erbrachten Leistungen (Tätigkeitsberichte, Stellungnahmen, Untersuchungs- und Vorsorgebescheinigungen, Begehungs- und Beratungsprotokolle usw.) dient Ihnen als Nachweis gegenüber Behörden, Aufsichtsämtern und Zertifizierungsauditoren.

 

Weitere Leistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Selbstverständlich erhalten Sie über unseren Dienst weitere Leistungen, die die gesetzlichen Anforderungen übersteigen wie z. B.

Gerne unterstütze ich Sie dabei und stimme den Betreuungsbedarf sinnvoll auf Ihren Betrieb ab!

Kontakt
Telefon mob.: +49 160 6887886
Telefon Büro.: +49 7243 9241279
Email: Dr.Kastell@gmail.com